Sachverständige für Immobilien

SALVE als unabhängiger Sachverständiger für Immobilien in der Steiermark bzw. Südösterreich und Ostösterreich

Die Liegenschaftsbewertung ist gesetzlich streng geregelt. Auch wir als Sachverständige für Immobilien müssen genaue Vorgaben erfüllen. Was Sie davon haben? Das sichere Gefühl, dass Ihre Immobilie bei uns in guten Händen ist. Wir sind fundiert ausgebildet, haben jahrelange Praxiserfahrung und kennen die heimische Immobilienbranche wie unsere Westentasche. Für Sicherheit sorgt außerdem die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden von 400.000 Euro. Wir sind freiwillig sogar noch höher versichert.

Verfahren für Immobilienbewertung
Welches Wertermittlungsverfahren wird für Ihre Immobilie angewendet? Das entscheidet der Gutachter basierend auf der Nutzung. Einige Beispiele:

  • für Zinshäuser oder Gewerbeobjekte mit Mietertrag z. B. das Ertragswertverfahren
  • für Einfamilienhäuser z. B. das Sachwertverfahren
  • für den Bodenwert z. B. das Vergleichswertverfahren

Vier-Augen-Prinzip
Bei jedem Gutachten gilt das Vier-Augen-Prinzip. Jedes Immobilien-Gutachten wird von einem zweiten Gutachter oder allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien überprüft. Dabei sind u. a. relevant:

  • Richtigkeit
  • Schlüssigkeit
  • Nachvollziehbarkeit

Dies erfordert eine gewissenhafte und verantwortungsvolle Arbeit, die von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich ist.

Kosten für Liegenschaftsbewertung
Die Gebühr für Mühewaltung für den Sachverständigen für Immobilien ist im §34 GebAG geregelt (als Anhaltspunkt). Ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch gibt Ihnen Gewissheit über den Preis für Ihr Gutachten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Gesetzliche Grundlagen
Für die Arbeit als Sachverständiger für Immobilien bzw. Liegenschaftsbewertung gelten unter anderen folgende Gesetze: