Liegenschaftsbewertung in der Steiermark und Südösterreich

SALVE als Experte für die Liegenschaftsbewertung bzw. Immobilienbewertung in der Steiermark bzw. Südösterreich und Ostösterreich.

Wovon ist der Verkehrswert einer Liegenschaft abhängig? Die Lage spielt dabei ebenso eine Rolle wie der Zustand, aber auch der Markt.

Dem Gesetz nach (§ 2 (2) LBG) ist der Verkehrswert der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:

  • Grundstücke,
  • Wohnungen,
  • Ein- oder Mehrfamilienhäuser,
  • Zinshäuser,
  • kleinere Land- und Forstwirtschaften.

Was kostet eigentlich ein Gutachten?
Der Aufwand dafür ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Das Erstgespräch ist aber auf jeden Fall kostenlos. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie.

Und berechnen außerdem den Wert von Rechten und Lasten. Unter anderem:

  • Leibrenten
  • Zeitrenten
  • Wohnungs- und Fruchtgenussrechte
  • Pflegeverpflichtungen
  • oder Ausgedingsleistungen

Rechtlich fundierte Liegenschaftsbewertung
Wie wir diesen Verkehrswert berechnen, erläutern wir Ihnen gerne im kostenlosen Erstgespräch. Die Berechnung erfolgt rechtlich fundiert und nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien. Sie erhalten damit eine gesicherte Basis unter anderem für:

  • Vermögensbewertung
  • geplanten Verkauf
  • Vermögensteilung (beispielsweise nach einer Scheidung)
  • Erbe oder Schenkung

Grundsätzlicher Ablauf einer Liegenschaftsbewertung:

  1. Befundaufnahme vor Ort:
    Jeder Bewertungsgegenstand wird vor Ort besichtigt.
  2. Erhebung von bewertungsrelevanten Unterlagen:
    Wir sammeln alle Daten aus Plänen, Bescheiden, Bewilligungen, Grundbuchauszügen etc.
  3. Aufschließung:
    Zufahrtmöglichkeiten, Wasserversorgung und -entsorgung
  4. Altlasten und Verdachtsflächen:
    Jedes Gutachten enthält Untersuchungen in Bezug auf Altlasten, Kontaminierungen, Hochwasser, Wildbach, Steinschlag, Hochspannungsleitungen, etc. unterzogen.
  5. Vergleichswertsammlung:
    Jeder Liegenschaftsbewertung liegen Vergleichswerten und Kaufurkunden zugrunde. Dabei handelt es sich um eine ausreichende Anzahl von tatsächlich transaktionierten, im Grundbuch eingetragenen und anwendbaren Vergleichswerten.
  6. Berechnung:
    Die Vergleichswerte werden hinsichtlich Widmung, Größe, Beschaffenheit, Lage und Alter harmonisiert und auf den Bewertungsgegenstand angepasst.
  7. Überprüfung:
    Jedes einzelne Gutachten wird von einem zweiten Gutachter oder allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen überprüft. Dabei erfolgt auch die Plausibilisierung (Vier-Augen-Prinzip).